Praxistipp: Streit mit der Bank schlichten lassen

10.01.2006
Bevor man seine Bank verklagt, sollte man einen Ombudsmann einschalten.

Ein Richterspruch schafft nicht nur rechtliche Klarheit, sondern verursacht auch Kosten - zumindest für die Partei, die beim Rechtsstreit unterlegen ist. Dies sollten auch Bankkunden bedenken, die wegen einer Streitigkeit mit dem Kreditinstitut den Gang vors Gericht in Betracht ziehen.

In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, den Sachverhalt zunächst von einer Schlichtungsstelle klären zu lassen. So stehen beispielsweise beim Bundesverband deutscher Bank (www.bankenverband.de) Ombudsmänner zur Verfügung, die von Kunden privater Banken als außergerichtliche Schlichter aufgerufen werden können.

Für Bankkunden ist dieses Verfahren kostenlos, so dass auch bei einem Schlichterspruch zugunsten der Bank dem Kunden kein finanzielles Risiko entsteht. Wer als Kunde mit dem Spruch des Ombudsmannes nicht zufrieden ist, kann immer noch den Rechtsweg bestreiten. Es gilt nämlich die Grundregel, dass für die Bank der Spruch bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro bindend ist, für den Verbraucher hingegen nicht. (mf)

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