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14.10.2004

Nach einem Urteil des LAG Leipzig (Az. 12 S 2595/03) haftet der Provider für rechtswidriges Versenden von Werbe-E-Mails, wenn er Namen und Anschrift des Domaininhabers nicht konkret benennen kann.

Das OLG Köln hat festgestellt (Az: 6 U 109/03), dass zur Impressumspflicht von Telediensteanbietern auch Telefon- oder Faxnummer gehören. Postanschrift und E-Mail-Adresse genügen nicht.

Ein Arbeitnehmer darf bei ausbleibendem Lohn nicht ohne weiteres fristlos kündigen. Wie das Arbeitsgericht Frankfurt urteilt (Az. 9 Ca 2241/03), muss der Mitarbeiter die Zahlungen zuerst und erfolglos anmahnen.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt, wenn eine selbstständige Tätigkeit nicht unverzüglich gemeldet wird. Dies gilt selbst dann, wenn eine - auf nur drei Tage befristete - Probetätigkeit aufgenommen wurde.

Ein Arbeitnehmer, dem vom Arbeitgeber eine Wohnung kostenlos zur Verfügung gestellt wird, steht bei den entsprechenden Wegen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. MF

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