R&B Ticker

30.09.2004

Eine Straftat im Rahmen der Tätigkeit für einen Betrieb rechtfertigt die fristlose Kündigung. Ein Mitarbeiter hatte seinen Fahrtenschreiber manipuliert. Seine Klage gegen die Kündigung wurde vom Gericht abgewiesen.

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach der Kündigung erhoben werden. Versäumt der Mitarbeiter diese Frist, weil er sie nicht kennt, ist dies kein Grund, die verspätete Klage doch noch zuzulassen.

Der Abstand zwischen Monitor und Gesicht des Users sollte zwischen 50 und 60 Zentimeter betragen, so der Verband der Deutschen Möbelindustrie. Der Monitor steht am besten im rechten Winkel zum Fenster.

Keine Pflicht zum Aufheben privater Steuerbelege: Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass Belege zur privaten Steuererklärung nach Rückgabe vom Finanzamt nicht aufbewahrt werden müssen.

Nimmt ein Angestellter auf Kosten der Firma am Wirbelsäulentraining teil, so handelt es sich nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das betriebliche Interesse des Arbeitgebers habe überwogen, so die Richter. BZ

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