R&B Ticker

16.09.2004

Unfälle bei privaten Aktivitäten innerhalb einer Geschäftsreise gelten nicht als Arbeitsunfall, stellte das SG Düsseldorf (AZ: S 3 U 11/02) fest. Das gelte auch für Unfälle bei Privatausflügen mit Geschäftspartnern.

Für die Elternzeit freigestellte Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Der Wunsch muss bei Beginn der Elternzeit vorgebracht werden, so das LAG Baden-Württemberg (AZ: 3 Sa 44/03).

Deutsche Azubis beginnen ihre Lehre spät: Wie das Institut der deutschen Wirtschaft herausfand, sind Lehrlinge im Schnitt 19 Jahre alt. Im Jahr 2002 begannen nur 16,7 Prozent ihre Lehre mit 16 Jahren oder darunter.

Arbeitgeber dürfen auf die Kleidung eines Mitarbeiters Einfluss nehmen, urteilte das Landgericht Hamm. So können sie bei einem Mitarbeiter im Verkauf das Tragen eines Sakkos verlangen (AZ: 13 TaBV 36/91).

Arbeitnehmern, die für ihre Anstrengungen im Beruf nicht belohnt werden, haben ein erhöhtes Risiko für Herz- und Kreislauferkrankungen sowie depressive Leiden. Das ergab eine aktuelle Studie. ST

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