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01.07.2004

Ein 24-jähriger Mitarbeiter des Online-Dienstes AOL ist festgenommen worden. Er soll eine Liste mit fast 92 Millionen E-Mail-Adressen von AOL-Kunden für 100.000 Dollar an Spam-Versender verkauft haben.

Klauseln, die Kunden nach Ablauf einer achtwöchigen Frist die Beweislast über umstrittene Telefonverbindungen aufbürden, sind unzulässig; das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.

Das Einrichten und Hosten einer privaten Website auf dem Betriebsrechner ist nach Auffassung des Arbeitsgerichts Hannover durchaus ein hinreichender Grund für eine fristlose Kündigung.

Der Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer ist auch dann nicht auf ein Minus festgesetzt, wenn die festgesetzte Körperschaftsteuer infolge der hergestellten Ausschüttungsbelastung negativ ist.

Die "Reporter ohne Grenzen" kritisieren die Überwachung des Internet. Die Rechte von Internetnutzern, Website-Betreibern und Online-Journalisten würden zunehmend eingeschränkt, heißt es in einem Bericht. MF

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