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11.06.2004

Wenn ein Arbeitnehmer kündigt, muss er eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld hinnehmen. Dies gilt nicht, wenn er eine Stelle, in der er nur angelernt ist, aufgibt, um eine befristete Arbeit im erlernten Beruf aufzunehmen.

Arbeitet ein Mitarbeiter trotz ausstehender Lohnzahlung weiter, dann ist dies kein stillschweigend erklärter Verzicht auf den Lohn, sondern lediglich ein Verzicht auf die Ausübung des "Zurückbehaltungsrechts".

Mitarbeiter, die während eines Insolvenzverfahrens entlassen werden, haben keinen Anspruch auf Wiedereinstellung oder Weiterbeschäftigung, wenn ihr Betrieb doch noch gerettet wird.

Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Betriebsvereinbarungen tatsächlich eingehalten werden. So dürfen Überstunden nicht einfach geduldet werden, falls sie nicht angeordnet wurden.

Kann ein CD-Player nicht alle Audio-CDs abspielen, hat der Kunde keinen Mängelanspruch. Der Player muss nur CDs spielen, die dem Standard der Patentrechtsinhaber Philips und Sony entsprechen. MF

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