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13.05.2004

Krankheitsbescheinigungen müssen von einem Arzt unterschrieben sein. Hat eine vertretungsberechtigte Person unterzeichnet, ist der Arbeitgeber nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet (Az. 9 AZR 137/02).

Im Tarifvertrag kann geregelt werden, dass während des Erziehungsurlaubs Urlaubsgeld verkürzt oder gar nicht ausgezahlt wird - auch für die Zeit des Beschäftigungsverbots wegen der Geburt eines zweiten Kindes.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem gekündigten Mitarbeiter mitzuteilen, dass er sich beim Arbeitsamt melden muss. Tut der Arbeitgeber dies nicht, hat der Arbeitnehmer aber keinen Anspruch auf Schadensersatz.

"Wirbt" ein Arbeitsloser im Bewerbungsschreiben nicht für sich, verliert er nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es reiche, wenn er wahrheitsgemäß seine bisherigen Tätigkeiten beschreibt.

Wer seinen E-Mail-Account zur Abwicklung seines Geschäftsverkehrs nutzt, ist für den unterbliebenen Zugang elektronischer Mitteilungen beweispflichtig. Darauf weist das Landgericht Nürnberg hin. MF/BZ

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