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06.05.2004

Diebstahl muss nicht zur fristlosen Kündigung führen, so das Arbeitsgericht Frankfurt. Bei einer längeren Betriebszugehörigkeit (32 Jahre) hat ausnahmsweise das Interesse des Klägers am Arbeitsplatzerhalt Vorrang.

Das Kündigungsschutzgesetz gilt ab einer Anzahl von fünf Beschäftigten. Zu den Beschäftigten zählt auch der Mitarbeiter, der gekündigt werden soll, stellt das Bundesarbeitsgericht klar (Az. 2 AZR 237/03).

Nach Berechnungen des IAB arbeiteten die deutschen Arbeitnehmer 1970 durchschnittlich 1.879, 1991 nur noch 1.467 Stunden. Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst stieg in dieser Zeit von 4 auf 15 Euro.

Rund 90 Prozent der Manager halten Coaching für sinnvoll, um ihre Persönlichkeit zu entwickeln. Fast die Hälfte wurde schon mal gecoacht, ein Fünftel davon mehrfach, wie eine exklusive Wiwo-Studie ergab.

Deutsche Unternehmen mussten 2003 durchschnittlich 45 Tage darauf warten, dass ihre Rechnungen beglichen wurden. Das sind drei Tage mehr als noch 1997, so eine Studie des Dienstleisters Intrum Justitia. MF/BZ

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