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22.04.2004

Während der Dienstfahrten hatte ein Beamter mehrmals unerlaubt seine Wohnung aufgesucht. Sein Arbeitgeber hatte zur Beweisaufnahme einen Detektiv engagiert - diese Kosten muss der Beamte tragen.

Ist ein Arbeitnehmer an einer Schlägerei aktiv beteiligt und trägt Verletzungen davon, hat er keinen Anspruch auf Weiterzahlung des Lohnes durch den Arbeitgeber, da der "Unfall" selbstverschuldet ist.

Die Zahlung eines 13. Mo-natsgehalts muss nicht immer als freiwillige Leistung gekennzeichnet werden. Allerdings muss "objektiv erkennbar" sein, dass über die Auszahlung jedes Jahr neu entschieden wird.

Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) nimmt jeder dritte Arbeitnehmer weniger Urlaubstage, als ihm zustehen. Ausgeschöpft werden im Schnitt nur 26 Tage.

Psychische Erkrankungen, die durch Mobbing entstanden sind, werden nicht als Berufskrankheit anerkannt. Betroffene können daher auch nicht auf eine entsprechende Anerkennung und Entschädigung hoffen. BZ/MF

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