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18.03.2004

Legt ein Mitarbeiter ein Rechnersystem lahm, weil er versehentlich eine virenverseuchte Mail öffnet, darf er dafür nicht haftbar gemacht werden. Hantierte er dabei mit Raubkopien, kann er sogar entlassen werden.

Letzter Wille vs. gesetzliche Erbfolge: Laut einer Emnid-Umfrage haben knapp 30 Prozent aller Deutschen ab 18 Jahren ein eigenes Testament verfasst. In der Gruppe der über 60-Jährigen sind es fast 58 Prozent.

Wer wegen eines Aufhebungsvertrages verhandelt, sollte mit E-Mail-Korrespondenz vorsichtig sein. Hier gemachte Aussagen können auch vertraglich bindend sein (AG Frankfurt Ca 5380/01).

Umfrage unter 2.030 Bundesbürgern: 63 Prozent sehen die staatliche Rente als ideale Form der Altersvorsorge an, dicht gefolgt von Wohneigentum (59 Prozent). Nur 13 Prozent wollen die "Riester-Rente" .

Arbeitgeber können ein ärztliches Attest auch schon am ersten Krankheitstag einfordern. Einen rechtlichen Anspruch auf die gängige Drei-Tages-Frist haben Mitarbeiter nicht (LAG Frankfurt Az: 6 Sa 463/03). BZ/MF

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