Ratgeber Recht

15.10.1998

Der Preis darf um maximal 20 % über den zugesagten Kosten liegen. Zeichnet sich eine höhere Überschreitung ab, so sollten Sie den Kunden schriftlich informieren und sich den höheren Preis bestätigen lassen. Kündigt der Kunde wegen der Überschreitung den Reparaturvertrag, so können Sie nur den Betrag in Rechnung stellen, der bis zum Kündigungszeitpunkt angefallen ist.Sie können für den unverbindlichen Kostenvoranschlag selbst eine Pauschale fordern, müssen allerdings diesen Betrag vorher nennen.

Um zu verhindern, daß Sie sich auf einen Festpreis einlassen, vermerken Sie auf dem Kostenvoranschlag oder der Auftragsbestätigung in jedem Fall, daß es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt. Ohne eine Vereinbarung ist ein Kostenvoranschlag stets unverbindlich, weil dies der vom Gesetzgeber vorgesehene Normalfall ist.

Verbindlicher Kostenvoranschläge

Der vereinbarte Preis darf nicht überschritten werden. Verbindlich ist ein Kostenveranschlag aber nur dann, wenn es ausdrücklich so vereinbart worden ist. Allein die Erhebung einer Pauschale für das Erstellen des Kostenvoranschlages führt nicht dazu.

Zur Startseite