Recht: nur fachliche Beurteilung im Arbeitszeugnis reicht nicht

01.06.2004
Ein Arbeitnehmer hat ein Recht darauf, dass in seinem Arbeitszeugnis nicht nur seine fachlichen Qualitäten beurteilt werden, sofern durch das Weglassen anderer Aspekte der Eindruck entsteht, dass er hier nicht den Anforderungen gerecht wurde. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Im konkreten Fall hatte sich der Kläger gegen die Formulierung "fachlich entsprach er den Erwartungen in jeder Hinsicht" in seinem Arbeitszeugnis gewandt und das Streichen des Wortes "fachlich" verlangt. Denn bei der jetzigen Formulierung entstehe der Eindruck, dass er in sonstiger Hinsicht den Erwartungen des Arbeitgebers nicht entsprochen habe. (Az.: 6 Sa 954/03) (sic)Mehr zum Thema Arbeitsrecht und zu aktuellen Urteilen lesen Sie in unserem neuen "ComputerPartner Ratgeber Recht". Weitere Informationen sowie das Online-Bestellformular finden Sie hier.

Ein Arbeitnehmer hat ein Recht darauf, dass in seinem Arbeitszeugnis nicht nur seine fachlichen Qualitäten beurteilt werden, sofern durch das Weglassen anderer Aspekte der Eindruck entsteht, dass er hier nicht den Anforderungen gerecht wurde. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Im konkreten Fall hatte sich der Kläger gegen die Formulierung "fachlich entsprach er den Erwartungen in jeder Hinsicht" in seinem Arbeitszeugnis gewandt und das Streichen des Wortes "fachlich" verlangt. Denn bei der jetzigen Formulierung entstehe der Eindruck, dass er in sonstiger Hinsicht den Erwartungen des Arbeitgebers nicht entsprochen habe. (Az.: 6 Sa 954/03) (sic)Mehr zum Thema Arbeitsrecht und zu aktuellen Urteilen lesen Sie in unserem neuen "ComputerPartner Ratgeber Recht". Weitere Informationen sowie das Online-Bestellformular finden Sie hier.

Zur Startseite