Rechtsticker

11.01.1996
Der Vertrag mit einer Werbeagentur kann fristlos gekündigt werden, wenn diese bei der Auftragsvergabe an Dritte (Vergabe von Druckaufträgen) Schmiergelder verlangt hat. Dieser Vertrauensverstoß ist um so größer, als er gerade in einem Bereich erfolgt ist, wo der Kunde ganz besonders auf die Loyalität seiner Werbeagentur angewiesen ist. Aktenzeichen: Oberlandesgericht München, Az.: 7 U 5531/94 (jlp)

Der Vertrag mit einer Werbeagentur kann fristlos gekündigt werden, wenn diese bei der Auftragsvergabe an Dritte (Vergabe von Druckaufträgen) Schmiergelder verlangt hat. Dieser Vertrauensverstoß ist um so größer, als er gerade in einem Bereich erfolgt ist, wo der Kunde ganz besonders auf die Loyalität seiner Werbeagentur angewiesen ist. Aktenzeichen: Oberlandesgericht München, Az.: 7 U 5531/94 (jlp)

Zur Startseite