Rechtsticker

10.10.1997
Umsatzsteuernachweis bei SchwarzgeschäftenNach Paragraph 14 I UStG ist ein Unternehmer, der steuerpflichtige Lieferungen ausführt, berechtigt und, soweit er die Umsätze an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt, auf Verlangen des anderen verpflichtet, Rechnungen auszustellen, in denen die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen ist. Soweit die Kaufvertragsparteien im Hinblick auf die Geschäfte aber vereinbart haben, daß diese unter Umgehung der Steuerpflicht nach dem Umsatzsteuergesetz und ohne Rechnung getätigt werden sollen, hat der Käufer der Ware keinen Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung. Auch eine kaufvertragliche Verpflichtung zur Rechnungstellung besteht, unabhängig von den steuerlichen Folgen nicht. In dem Streitfall mußte der Käufer daher rund 35.000 Mark Umsatzsteuer nachentrichten. Seine Klage gegen den Lieferanten hatte keinen Erfolg. Aktenzeichen: Oberlandesgericht Hamm, Az.: 19 U 53/96 (jlp)

Umsatzsteuernachweis bei SchwarzgeschäftenNach Paragraph 14 I UStG ist ein Unternehmer, der steuerpflichtige Lieferungen ausführt, berechtigt und, soweit er die Umsätze an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt, auf Verlangen des anderen verpflichtet, Rechnungen auszustellen, in denen die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen ist. Soweit die Kaufvertragsparteien im Hinblick auf die Geschäfte aber vereinbart haben, daß diese unter Umgehung der Steuerpflicht nach dem Umsatzsteuergesetz und ohne Rechnung getätigt werden sollen, hat der Käufer der Ware keinen Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung. Auch eine kaufvertragliche Verpflichtung zur Rechnungstellung besteht, unabhängig von den steuerlichen Folgen nicht. In dem Streitfall mußte der Käufer daher rund 35.000 Mark Umsatzsteuer nachentrichten. Seine Klage gegen den Lieferanten hatte keinen Erfolg. Aktenzeichen: Oberlandesgericht Hamm, Az.: 19 U 53/96 (jlp)

Ohne Schlüssel muß weiter Miete bezahlt werden

Ist ein Mietverhältnis durch Kündigung beendet worden, so muß der Mieter fristgerecht seine Sachen vollständig aus der Mietsache räumen und sämtliche Schlüssel zurückgeben. Solange der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Schlüssel nicht zurückgibt, kann der Vermieter als Entschädigung den letzten Mietzins verlangen. Aktenzeichen: Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 10 U 6/96 (jlp)

Komforthotel mit Macken

In einem Komforthotel stellt es einen Mangel dar, wenn die Bettwäsche nur einmal wöchentlich und die Handtücher nur zweimal wöchentlich gewechselt werden. Diese Mängel begründen eine Reiseminderung von 12,5 Prozent. Eine Badewanne mit mehreren Stoßstellen begründet eine weitere Minderung von 6,25 Prozent. Aktenzeichen: Amtsgericht Bad Homburg, Az.: 2 C 289/97 - 19 (jlp)

Fristlose Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses

Anders als in einem normalen Arbeitsverhältnis genügen in einem Ausbildungsverhältnis nicht schon einmalige oder seltene Vorkommnisse für eine fristlose Kündigung. Erst bei Vorliegen einer Kette von Pflichtwidrigkeiten, die für sich allein noch keinen wichtigen Grund darstellen müssen, aber den Schluß rechtfertigen, daß der Auszubildende das Ausbildungsziel nicht erreichen wird und Sinn und Zweck der Ausbildung in Frage stellen, kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Weil hier eine Auszubildende das Berichtsheft nicht ordnungsgemäß geführt und dem Ausbildenden nicht regelmäßig zur Durchsicht und Abzeichnung vorgelegt hatte, wurde ihr die fristlose Kündigung ausgesprochen, die das Gericht wegen der beharrlichen Weigerung zur ordnungemäßen Berichtsheftführung auch bestätigte. Aktenzeichen: Arbeitsgericht Wesel, Az.: 6 Ca 3726/96 (jlp)

Kundendatei muss bezahlt werden

Ist ein Vertragshändler nach Beendigung des Händlervertrags vertraglich verpflichtet, dem Hersteller die Kundendaten zu übermitteln und gibt er die Daten an ein dem Hersteller angegliedertes Drittunternehmen weiter, so steht ihm ein Ausgleichsanspruch wie nach ñ 89 b HGB zu. Dies gilt auch dann, wenn es dem Drittunternehmen aufgrund eines Vertrags mit dem Vertragshändler untersagt ist, die Daten weiterzugeben und der Hersteller mit dem Drittunternehmen eine Verschwiegenheitspflicht vereinbart hat. Selbst ein nachträglicher Verzicht des Herstellers auf Überlassung der Kundendatei schließt den Ausgleichsanspruch nicht aus. Aktenzeichen: Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 1 U 195/96 (jlp)

Werbung mit Hersteller-Listenpreis

Wirbt ein Kfz-Händler mit dem "Listenpreis" des Herstellers, so ist diese Werbung irreführend gemäß ñ 3 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (UWG), weil sie nicht deutlich zum Ausdruck bringt, daß dieser Preis für den Händler nicht verbindlich ist. Es besteht vielmehr die Gefahr, daß ein nicht unerheblicher Teil der Interessenten davon ausgeht, die in einer solchen Werbung erwähnten Listenpreise seien für die Händler dieser Automarke verbindlich. Da diese Vorstellung unrichtig ist, erweist sich diese Werbung als irreführend. Aktenzeichen: Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 6 W 114/96 (jlp)

Keine Verweisung auf Konkurrenzprodukt

Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung eines Vertriebsleiters liegt vor, wenn der Angestellte im Rahmen eines Kundenbesuches, bei dem der Kunde seine Unzufriedenheit über Produkte des Arbeitgebers äußert, dem Kunden die Anschrift eines Konkurrenzunternehmens nennt und telefonisch den Kontakt zwischen dem Kunden und dem Konkurrenten herstellt. Aktenzeichen: Landesarbeitsgericht Sachsen, Az.: 9 Sa 257/96 (jlp)

Geburtstagswerbung

Ganz allgemein darf ein Handelsunternehmen in der Werbung auf ein Firmenjubiläum nur dann besonders hinweisen, wenn das Jahresjubiläum durch 25 teilbar ist. Daraus, daß zusammen mit dem Hinweis auf das Firmenjubiläum einzelne Waren aus dem Angebot unter Angabe des Verkaufspreises werblich angepriesen sind, läßt sich aber nicht ohne weiteres auf den Eindruck des Publikums schließen, das Unternehmen habe aus Anlaß des Firmenjubiläums vorübergehend seine Preise insgesamt oder für besondere Angebote gesenkt. Da für die Frage, ob eine zulässige Sonderveranstaltung angekündigt wird, sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind, muß sich ein auszusprechendes Verbot streng an der konkreten Verletzungsform orientieren. Aktenzeichen: Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 164/94(jlp)

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