Reformen 2004: Das kommt im neuen Jahr auf Sie zu!

20.11.2003
Der Jahreswechsel 2003/2004 hat es in sich: Wichtige Reformvorhaben der Regierung in den Bereichen Steuern, Arbeitsmarkt, Sozial- und Gesundheitswesen stehen zur Entscheidung an. Vermittlungsverfahren mit erneuten Änderungen der Entwürfe sind mehr als wahrscheinlich.

Ganz sicher ist, dass jedes Unternehmen zu Beginn des neuen Jahres mit einer Flut weit reichender Gesetzesänderungen zu rechnen hat. Diese werden voraussichtlich selbst die Euro-Einführung 2001/2002 und das Millennium-Problem 1999/2000 in den Schatten stellen.

Vorziehen der Steuerreformstufe 2005 auf 2004

Es ist geplant, den Eingangs- und den Höchststeuersatz bei der Einkommensteuer ab dem 1. Januar 2004 herabzusetzen. Der Grundfreibetrag für Ledige und Verheiratete soll in diesem Zusammenhang angehoben werden. Das Steueränderungsgesetz und das Haushaltsbegleitgesetz wirken auch stark im Bereich Personal. Allein das Vorziehen der Steuerreform würde bedeuten, dass es für 2004 komplett neue Lohnsteuerwerte gibt.

Neue Sozialversicherungswerte 2004

Durch die moderate Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) werden sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil für Spitzenverdiener, die den Höchstbeitrag zu einem oder mehreren Sozialversicherungszweigen zu entrichten haben, zum Jahreswechsel nur leicht ansteigen. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt bis zum 19. Dezember 2003 (letzter Bundesratstermin des Jahres) offen: Der aktuelle Wert von 19,5 Prozent bleibt für 2004 nur konstant, wenn die Rücklagen der Rentenversicherer (Schwankungsreserve) erneut reduziert werden und gleichzeitig die Rentenanhebung um sechs Monate verschoben wird. Der ab 2004 anzuwendende durchschnittliche Beitragssatz aller gesetzlichen Krankenkassen steigt auf 14,3 Prozent (entgegen 14,0 Prozent im Jahr 2003). Dies bedeutet, dass der maximale Beitragszuschuss an privat versicherte Arbeitnehmer zu deren Krankenversicherung von derzeit 241,50 Euro auf 249,36 Euro klettern wird.

Steuerlicher Verlustausgleich

Die Regierungskoalition beabsichtigt eine Abschaffung des derzeit geltenden eingeschränkten Verlustausgleichs. Ab 2004 sollen Verluste aus einer Einkunftsart, die innerhalb eines Veranlagungszeitraums angefallen sind, unbegrenzt mit positiven Einkünften aus einer anderen Einkunftsart verrechnet werden können. Eine Verschärfung der steuerlichen Verlustnutzung stellt hingegen die geplante Einführung einer so genannten Mindeststeuer in Gestalt einer der Höhe nach nur begrenzt möglichen Nutzung steuerlicher Verlustvorträge dar.

AfA-Halbjahresregelung

Die Halbjahresregelung bei der Absetzung für Abnutzung (AfA) bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens entfällt. Nach aktueller Rechtslage kann bei Anschaffung eines Wirtschaftsguts im ersten Halbjahr der volle AfA-Jahresbetrag, bei Anschaffung im zweiten Halbjahr der halbe AfA-Jahresbetrag geltend gemacht werden. Ab 2004 soll diese Vereinfachungsregelung entfallen und künftig AfA erst vom Zeitpunkt der Anschaffung an möglich sein.

Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen

Wieder einmal hat sich der Gesetzgeber die Modernisierung und Vereinfachung der Besteuerung zum Ziel gesetzt und dazu den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 - StÄndG 2003) vorgelegt. Ein Teil des Gesetzentwurfs ist die Einführung elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen.

Eckpfeiler des traditionellen Lohnsteuerverfahrens sind die Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuer-Anmeldung, der Ermäßigungsantrag und die Einkommensteuererklärung. Vorherrschendes Kommunikationsmedium ist das Papier. Mit den vorgesehenen Änderungen sollen die heutigen papiergebundenen Abläufe künftig weitgehend elektronisch abgewickelt werden. Wie bereits die Lohnsteueranmeldungen, sollen auch die Lohnsteuerbescheinigungen von den Arbeitgebern künftig elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Damit entfällt das Aufkleben auf die Lohnsteuerkarte. Die Arbeitnehmer sollen einen Ausdruck dieser Daten erhalten, der in einfachen Fällen zur Veranlagung genutzt werden kann. Arbeitnehmer können so schneller einen Steuerbescheid - und gegebenenfalls eine Einkommensteuererstattung - erhalten.

Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2004

Der Bundesrat hat am 26. September 2003 den von der Bundesregierung vorgelegten Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2004 (LStÄR 2004) zugestimmt.

Mit den LStÄR 2004 wurden die Lohnsteuerrichtlinien 2002 an die seit dem Kalenderjahr 2002 vorgenommenen Rechtsänderungen sowie an die Entwicklung der Rechtsprechung und die zwischenzeitlich geänderten Rechtsvorschriften und Verwaltungsentscheidungen zum 1. Januar 2004 angepasst.

Hervorzuheben sind die folgenden Neuregelungen:

- Wegfall der 150-Euro-Grenze bei sonstigen Bezügen, Aufhebung R 119 Abs. 2.

- Der Maßstabszinssatz, ab dem bei Arbeitgeberdarlehen kein Zinsvorteil anzusetzen ist, wird von 5,5 Prozent auf 5 Prozent gesenkt (R 31 Abs. 11).

Die Bundesregierung plant im Rahmen der Gemeindefinanzreform ab dem Erhebungszeitraum 2004 die bisherige Gewerbesteuer (Umbenennung in Gemeindewirtschaftssteuer) zu einer verlässlichen und stetigen Einnahmequelle der Gemeinden umzugestalten. Selbstständig Tätige müssen mit einer Einbeziehung in die Gewerbesteuerpflicht rechnen. Weitere Änderungen sind im Bereich der Bemessungsgrundlage, der Steuermesszahl und beim Gewerbesteuerhebesatz zu erwarten. Außerdem soll die Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe entfallen.

Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt

Unter arbeitsrechtlichen Aspekten betrachtet, beinhaltet das Gesetz zu den Reformen am Arbeitsmarkt vor allem Änderungen beim Kündigungsschutz, beim Befristungsrecht sowie im Arbeitszeitgesetz: Damit insbesondere Kleinbetriebe mit in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmern neue Arbeitsplätze schaffen, sollen neu eingestellte befristet Beschäftigte auf den Schwellenwert von fünf Arbeitnehmern nicht angerechnet werden. Damit würden sie nicht in den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fallen.

Des Weiteren ist eine Beschränkung der Sozialauswahl bei Kündigungen auf vier Grunddaten vorgesehen: Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderteneigenschaft. Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf einen gesetzlichen Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers bei betriebsbedingter Kündigung vor. Für alle Kündigungsschutzklagen ist eine einheitliche Frist von drei Wochen geplant.

Mit Änderungen der Detailregelungen ist beim umstrittenen Gesetzesentwurf allerdings noch zu rechnen.

Eröffnungsbilanz 2004 ist in IFRS aufzustellen

Die Vorlage von Abschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2005 verpflichtet dazu, bereits zum 31. Dezember 2004 Vergleichszahlen zu präsentieren. Die Bereitstellung dieser Informationen setzt eine Rechnungslegung nach IFRS während des gesamten Jahres 2004 voraus. Folglich ist am 1. Januar 2004, ausgehend von der Bilanz per 31. Dezember 2003, eine Eröffnungsbilanz nach IFRS zu erstellen. Dieser Zeitplan zwingt somit zu entsprechender Vorbereitung bei den Gesellschaften, ihren Verantwortlichen und ihren Systemen ab dem Jahre 2003. Entsprechendes gilt natürlich auch für die Gesellschaften mit abweichendem Wirtschaftsjahr. Die Anwendung der IFRS wird mit der entsprechenden EU-Verordnung für rund 7.000 börsennotierte EU-Unternehmen ab 2005 zur Pflicht werden.

IAS 32 und IAS 39 noch unklar

Unsicherheit besteht noch über zwei Normen, deren Verabschiedung bis zum 31. März 2004 geplant ist: IAS 32 und IAS 39. Diese müssen rückwirkend zum 1. Januar 2004 integriert werden, obwohl sie zu diesem Datum noch nicht definitiv sind. Hochrangige Mitglieder von IASB und EU-Kommission haben allerdings zugesichert, dass vom April 2004 bis voraussichtlich 31. Dezember 2005 keine neuen Standards zur Anwendung gelangen werden, um den Umstellungsprozess nicht weiter zu belasten.

Quelle und weitere Infos: www.haufe.de

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