Regelmäßige Fußbodenkontrolle

26.07.2001

Es hängt von den jeweiligen Gegebenheiten ab, wie häufig Fußböden in Geschäftslokalen mit Publikumsverkehr zu kontrollieren sind. Von Bedeutung sind Kundenfrequenz, Witterung sowie das Gefahrenpotenzial, das vom Warensortiment ausgeht. In einem Drogeriemarkt genügen grundsätzlich Fußbodenkontrollen im Abstand von 30 Minuten. Werden diese Kontrollen durch das Personal eingehalten, dann ist dem Marktbetreiber kein haftungsrechtlicher Vorwurf zu machen, wenn ein Kunde infolge eines heruntergefallenen Warengegenstandes stürzt und sich hierbei verletzt (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 6 U 253/99). (jlp)

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