Regulierungsbehörde greift gebeutelten UMTS-Anbietern unter die Arme

07.06.2001
Einen kleinen Lichtblick im trüben UMTS-Himmel bescherte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post(RegTP) den sechs Lizenznehmern. Technische Kooperationen beim Aufbau des Netzes werden in Zukunft bedingt erlaubt sein. Kooperationen sind zum Beispiel denkbar bei der Stromversorgung, den Bas oder den Funknetzknoten. Auch das Roaming, das Telefonieren über das Netz eines anderen Anbieters, könne Raum für Zusammenarbeit bieten. Matthias Kurth, der Präs der RegTP, betonte allerdings: "Dies bedeutet nicht, dass wir Abstriche bei den Lizenzbedingungen zulassen werden." Das eigentliche Verbindungsnetz zwischen den Bas und den UMTS-Endgeräten müsse nach wie vor jeder Anbieter getrennt betreiben. Auch der Zeitplan müsse weiterhin eingehalten werden. Kurth: "Erst bis Ende 2005 muß ein Versorgungsgrad von 50 Prozent der Bevölkerung erreicht sein. Das ist weniger als in den meisten anderen EU-Ländern," kontert er auf die Vorwürfe, der Zeitplan sei zu eng gesteckt. "überwiegend positiv" wurden die sogenannten "hilfreichen Hinweise" der Regulierungsbehörde von Group 3G bewertet. "Damit," so der Vorsitzende der 3G Geschäftsführung, Ernst Folgmann, "kann der Aufbau unseres UMTS-Netzes beschleunigt werden." Mobilcom-Chef Gerhard Schm erhofft sich aus Kooperationen der Lizenznehmer untereinander Kosteneinsparungen von bis zu 40 Prozent je Unternehmen. Er gehe allerdings nicht davon aus, dass die Telekom oder D2-Vodafon mit Mobilcom zusammen arbeiten will. Er hat eher E-Plus, Group 3G oder Viag Interkom als Partner im Auge. Gespräche wurden nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung bereits geführt.Danach hängt es in jedem einzelnen Fall wiederum von der Regulierungsbehörde ab, ob sich eine Kooperation mit den Lizenzvereinbarungen verträgt. Die muß nämlich jeden konkreten Vertrag absegnen. Wird eine Absage von den Lizenznehmern ignoriert, drohen die erworbenen Lizenzen zu verfallen.(gn)

Einen kleinen Lichtblick im trüben UMTS-Himmel bescherte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post(RegTP) den sechs Lizenznehmern. Technische Kooperationen beim Aufbau des Netzes werden in Zukunft bedingt erlaubt sein. Kooperationen sind zum Beispiel denkbar bei der Stromversorgung, den Bas oder den Funknetzknoten. Auch das Roaming, das Telefonieren über das Netz eines anderen Anbieters, könne Raum für Zusammenarbeit bieten. Matthias Kurth, der Präs der RegTP, betonte allerdings: "Dies bedeutet nicht, dass wir Abstriche bei den Lizenzbedingungen zulassen werden." Das eigentliche Verbindungsnetz zwischen den Bas und den UMTS-Endgeräten müsse nach wie vor jeder Anbieter getrennt betreiben. Auch der Zeitplan müsse weiterhin eingehalten werden. Kurth: "Erst bis Ende 2005 muß ein Versorgungsgrad von 50 Prozent der Bevölkerung erreicht sein. Das ist weniger als in den meisten anderen EU-Ländern," kontert er auf die Vorwürfe, der Zeitplan sei zu eng gesteckt. "überwiegend positiv" wurden die sogenannten "hilfreichen Hinweise" der Regulierungsbehörde von Group 3G bewertet. "Damit," so der Vorsitzende der 3G Geschäftsführung, Ernst Folgmann, "kann der Aufbau unseres UMTS-Netzes beschleunigt werden." Mobilcom-Chef Gerhard Schm erhofft sich aus Kooperationen der Lizenznehmer untereinander Kosteneinsparungen von bis zu 40 Prozent je Unternehmen. Er gehe allerdings nicht davon aus, dass die Telekom oder D2-Vodafon mit Mobilcom zusammen arbeiten will. Er hat eher E-Plus, Group 3G oder Viag Interkom als Partner im Auge. Gespräche wurden nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung bereits geführt.Danach hängt es in jedem einzelnen Fall wiederum von der Regulierungsbehörde ab, ob sich eine Kooperation mit den Lizenzvereinbarungen verträgt. Die muß nämlich jeden konkreten Vertrag absegnen. Wird eine Absage von den Lizenznehmern ignoriert, drohen die erworbenen Lizenzen zu verfallen.(gn)

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