Unverkäufliche Kredite

Risikobegrenzungsgesetz soll Kreditnehmer schützen

03.03.2008
Justizministerin Zypries will Maßnahmen zum Schutz von Kreditnehmern ergreifen.

Justizministerin Zypries plant laut dem Deutschen Kreditnehmer Verein eine gesetzliche Maßnahme, die den Kreditnehmer vor dem Verkauf des Kredits schützen soll.

Bis dato ist die Sachlage folgende: als Kreditnehmer hat man keine Garantie dafür hat, dass der Kredit bei der eigenen Bank bleibt. Der Kreditvertrag kann ohne eigene Zustimmung an Finanzinvestoren verkauft werden.

Diese Vorgehensweise der Banken soll nun mit dem Risikobegrenzungsgesetz unterbunden werden. Der geplante Gesetzesentwurf sieht ein zweites Kreditmodell mit unverkäuflichen Krediten vor. Der Kreditnehmer soll zukünftig bei Abschluss des Kreditvertrags die Wahl haben, ob der Kredit von der Bank veräußerst werden darf oder nicht.

Ein unverkäuflicher Kredit bewahrt vor wechselnden Kreditgebern, wird aber mit einem Aufpreis verbunden sein. Außerdem: das Risikobegrenzungsgesetz kann unter Umständen zu höheren Zinssätzen führen. (ir)

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