Rutschgefahr: Geschäftsinhaber müssen für Sicherheit der Kunden sorgen

03.02.2005
Geschäftsinhaber trifft eine besondere Sorgfaltspflicht, wenn es um die Sicherheit ihrer Kunden geht. Sie müssen unter anderem dafür Sorge tragen, dass Kunden in ihrem Laden nicht ausrutschen. Andernfalls können sie schadenersatzpflichtig werden und müssen eventuell sogar Schmerzensgeld zahlen. Darauf weisen die Experten der ARAG-Versicherung hin.

Geschäftsinhaber trifft eine besondere Sorgfaltspflicht, wenn es um die Sicherheit ihrer Kunden geht. Sie müssen unter anderem dafür Sorge tragen, dass Kunden in ihrem Laden nicht ausrutschen. Andernfalls können sie schadenersatzpflichtig werden und müssen eventuell sogar Schmerzensgeld zahlen. Darauf weisen die Experten der ARAG-Versicherung hin.

So bekam eine Kundin 3.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, weil sie in einem Supermarkt auf Fruchtresten ausgerutscht war und sich dabei verletzt hatte. Der Inhaber wollte zunächst nicht zahlen. Da das Personal angewiesen war, alle 15 Minuten den Boden zu kontrollieren, treffe ihn keine Schuld.

Weit gefehlt, wie das Oberlandesgericht in Karlsruhe entschied: Die Kontroll- und Reinigungsabstände müssen zwar im wirtschaftlich zumutbaren Rahmen bleiben, doch hat der Betreiber diese Kontrollen selbst zu überwachen. Der Geschäftsinhaber erfülle seine Versicherungspflicht nicht bereits durch die Anweisung regelmäßiger Kontrollen und Reinigungen, sondern muss die Beachtung seiner Anweisung auch regelmäßig kontrollieren.

Anders sei es in kleinen, räumlich überschaubaren Geschäften. Hier könne eine allgemeine Anweisung des Personals genügen. (AZ: 7 U 18/03). (mf)

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