Schadenersatz für den Softwarekrösus

18.07.2002

Die seit 1998 andauernde gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Microsoft und der Snogard Com-puter GmbH in Frechen ist mit einem Vergleich beendet. Der PC-Händler hatte in der Zeit von Sep-tember 1997 bis Februar 2000 eine in Fachkreisen als Hard-Disk-Loading bezeichnete Verkaufspraxis angewendet. Einer Klage von Microsoft wurde in erster Instanz vom Landgericht Köln stattgegeben, das anschließende Berufungsverfahren endete jetzt mit einem Vergleich. Darin erkannte Snogard den Unterlassungsanspruch von Microsoft in vollem Umfang an und verpflichtete sich zu einer Schadenersatzzahlung in sechs-stelliger Höhe. Die Softwarepro-gramme, die Snogard in Kom-bination mit Computern anbot, wurden auf die Festplatten der PCs aufgespielt und ohne Datenträger ausgeliefert. In den meisten Fällen handelte es sich dabei um die Microsoft Betriebssysteme Win-dows 95 und Windows 98. Die Kun-den erhielten lediglich ein Hand-buch zu dem jeweiligen Programm. Wenn sie das Fehlen einer original Microsoft Software CD-ROM reklamierten, wurde ihnen gegen Zahlung von zehn Mark auf einer selbst gebrannten CD-R eine so genannte "Sicherheitskopie" der Software zugeschickt.

Nach Ansicht von Microsoft ist die Vervielfältigung von Microsoft-Software nur zulässig auf Basis eines OEM-Vertrages oder dann, wenn dem PC ein originales und kom-plettes Softwarepaket für die vor-installierte Software beigefügt wor-den ist. Microsoft machte den Inhalt des Vergleichs in einer Presse-mitteilung letzte Woche öffentlich. Robert Wallenborn, Inhaber der Snogard GmbH, wollte zu dem Vergleich persönlich nichts sagen. In einer Presseerklärung bedauert das Unternehmen das Verhalten von Microsoft, denn schließlich handle es sich bei der Mitteilung lediglich um eine richterlich nicht ab-schließend geklärte Rechtsposition von Microsoft. Angesichts des hoh-en Streitwertes und der komplexen Rechtslage erschien Wallenborn ein außergerichtlicher Vergleich als die einzige wirtschaftlich vertretbare Lösung. (jh)

www.snogard.de

www.microsoft.de

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