Schadenersatz für Nicht-Antreten der Arbeitsstelle

02.12.2002
Treten Arbeitnehmer nach Abschluss des Arbeitsvertrages die neue Stelle nicht an, riskieren sie eine Vertragsstrafe.

Treten Arbeitnehmer nach Abschluss des Arbeitsvertrages die neue Stelle nicht an, riskieren sie eine Vertragsstrafe.

Damit wurde ein Arbeitnehmer zu einem hälftigen Arbeitslohn als Vertragsstrafe an den Arbeitgeber verurteilt, weil er einfach nicht zum vereinbarten Arbeitsantritt erschienen war (Arbeitsgericht Frankfurt, Az.: 18 Ca 3114/02) (jlp)

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