Schlappe für Software-Hersteller

06.02.2000

Das Landgericht München kam zu einem eindeutigen Urteil: Hersteller dürfen ihre Software nicht sperren, wenn der Käufer sich während oder nach der Installation nicht registrieren lassen will.

Im vorliegenden Fall erschien nach 25-maligem Aufruf eines Texterkennungsprogramms ein Fragebogen mit einer Reihe von Eingabefeldern für persönliche und technische Angaben. Der Anwender wollte diese persönlichen Daten nicht an den Hersteller der rund 300 Mark teuren Anwendung weitergeben, um sich damit das Programm wieder freischalten zu lassen. Der User zog vor Gericht, da er beim Kauf auf diesen Umstand nicht hingewiesen wurde. Die Siebte Zivilkammer bestätigte per Urteil eine zuvor erlassene einstweilige Verfügung, die es der deutschen Tochter des Herstellers untersagt hatte, das Programm weiter zu verbreiten und die so gewonnenen Daten zu verwenden. Es läge eine Täuschung des Erwerbers und ein Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb vor. (mm)

www.justiz.bayern.de/ lgmuenchen1/presse/presse.html

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