Schon elektronisch unterschrieben?

02.08.2001
Eine Unterschrift ist eine Unterschrift. Ob eigenhändig oder elektronisch, spielt seit dem 1. August dieses Jahres keine Rolle mehr. Seitdem gilt das "Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr". Nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung ist damit der letzte Schritt getan, die EU-Richtlinie für die digitale Signatur in deutsches Recht umzusetzen. Das Formananpassungsgesetz regelt, in welchen Fällen die elektronische Unterschrift die eigenhändige ersetzen kann. Ausgeschlossen ist die elektronische Form zum Beispiel bei Zeugn oder Kündigung eines Arbeitsvertrags. Schriftsätze, Gutachten oder Erklärungen Dritter können dagegen jetzt vor Gericht als elektronisches Dokument - mit elektronischer Signatur - eingereicht werden. Unternehmer erhoffen sich einen deutlichen Aufschwung des E-Commerce, da die elektronische Signatur rechtssicheres Handeln im Internet ermöglicht. (bv)

Eine Unterschrift ist eine Unterschrift. Ob eigenhändig oder elektronisch, spielt seit dem 1. August dieses Jahres keine Rolle mehr. Seitdem gilt das "Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr". Nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung ist damit der letzte Schritt getan, die EU-Richtlinie für die digitale Signatur in deutsches Recht umzusetzen. Das Formananpassungsgesetz regelt, in welchen Fällen die elektronische Unterschrift die eigenhändige ersetzen kann. Ausgeschlossen ist die elektronische Form zum Beispiel bei Zeugn oder Kündigung eines Arbeitsvertrags. Schriftsätze, Gutachten oder Erklärungen Dritter können dagegen jetzt vor Gericht als elektronisches Dokument - mit elektronischer Signatur - eingereicht werden. Unternehmer erhoffen sich einen deutlichen Aufschwung des E-Commerce, da die elektronische Signatur rechtssicheres Handeln im Internet ermöglicht. (bv)

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