BSA-Initiative

Schonfrist für Lizenz-Sünder

30.04.2010
Glauben Sie auch, dass Ihre Kunden unterlizenziert sind? Dann ist der Monat Mai die ideale Gelegenheit, Ihren Kunden die noch fehlenden Software-Pakete zu verkaufen. Denn die die Business Software Alliance (BSA) hat den Mai 2010 zur deutschlandweiten "Schonfrist" für Software-Sünder erklärt. Unternehmen, die sich in dieser Zeit bei der BSA registrieren, bekommen einen Monat Zeit, ihre Lizenzsituation mit Hilfe der der sie betreuenden IT-Dienstleister und Partner der Software-Hersteller zu überprüfen und gegebenenfalls zu berichtigen. Während dieser "Schonfrist" wird die BSA keinen Hinweis rechtlich verfolgen, der auf illegale Software in diesem Unternehmen hindeutet. Mit dieser Aktion reagiert BSA auf über 10.000 Hinweisen, die bei ihr und ihren Mitgliedsfirmen in letzter Zeit eingegangen sind.
Wenn sich Ihr Kunde im Mai 2010 bei BSA meldet, bekommt er einen Monat Zeit, seine Software-Lizenzen in Ordnung zu bringen.
Wenn sich Ihr Kunde im Mai 2010 bei BSA meldet, bekommt er einen Monat Zeit, seine Software-Lizenzen in Ordnung zu bringen.
Foto: Ronald Wiltscheck

Glauben Sie auch, dass Ihre Kunden unterlizenziert sind? Dann ist der Monat Mai die ideale Gelegenheit, Ihren Kunden die noch fehlenden Software-Pakete zu verkaufen. Denn die die Business Software Alliance (BSA) hat den Mai 2010 zur deutschlandweiten "Schonfrist" für Software-Sünder erklärt. Unternehmen, die sich in dieser Zeit bei der BSA registrieren, bekommen einen Monat Zeit, ihre Lizenz-Situation mit Hilfe der der sie betreuenden IT-Dienstleister und Partner der Software-Hersteller zu überprüfen und gegebenenfalls zu berichtigen. Während dieser "Schonfrist" wird die BSA keinen Hinweis rechtlich verfolgen, der auf illegale Software in diesem Unternehmen hindeutet. Mit dieser Aktion reagiert BSA auf über 10.000 Hinweisen, die bei ihr und ihren Mitgliedsfirmen in letzter Zeit eingegangen sind.

"Wir haben das Thema unlizenzierter Software am Arbeitsplatz thematisiert und die Problematik der Angreifbarkeit von Geschäftsführern, aber auch den Druck, dem sich viele IT Mitarbeiter ausgesetzt sehen, in den Mittelpunkt gestellt. Die Quantität und Qualität der Hinweise, die uns erreicht haben, hat uns überrascht", erklärt Georg Herrnleben, EMEA-Direktor bei BSA. "Leider wurden wir einmal mehr davon überzeugt, dass eine hohe Anzahl von Geschäftsführern eine deutliche Erinnerung an ihre Pflichten in Bezug auf korrekte Software-Lizenzierung braucht, um aktiv zu werden. Mit der Schonfrist wollen wir diesen Anreiz liefern, sich selbstverantwortlich um die Legalisierung der Firmen-Software zu kümmern. Gleichzeitig haben Unternehmen durch die Registrierung bei uns genug Zeit, dies in Ruhe zu tun."

"Das deutsche Rechtprogramm der BSA ist das europaweit erfolgreichste", so Dr. Oliver Wolff-Rojczyk, Rechtsanwalt der BSA. "Die drei größten Fälle fanden in Deutschland statt, zuletzt im Juli 2009 der eines Unternehmens mit 30 Standorten, das für seine Legalisierung 1,1 Millionen Euro an Schadensersatz und Lizenzierungskosten zahlte. Insgesamt mussten deutsche Firmen, die des unlizenzierten Softwareeinsatzes überführt wurden, im Vorjahr 2,3 Millionen Euro an die BSA und unsere Mitglieder zahlen. Natürlich sind nicht alle der 10.000 Meldungen, welche wir in letzter Zeit erhalten haben, von gleicher Qualität und Größe. Dennoch werden sie alle verfolgt - auch wenn es wichtig ist festzuhalten, dass das primäre Ziel der BSA nicht die Erzielung von Schadensersatz ist, sondern vielmehr das langfristige Umdenken gegenüber dem Urheberrecht und die Absenkung der derzeitigen Pirateriequote in Deutschland. Aus diesem Grund halten wir es für fair, mit einer Aktion wie der Schonfrist eine Möglichkeit zu geben, sich ohne die Sorge einer drohenden Anzeige 30 Tage lang um die Lizenzen zu kümmern."

Die Regeln der Schonfrist

Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland haben im Rahmen der Schonfrist bis zum 31. Mai 2010 die Gelegenheit, sich unter www.schonfrist.info registrieren zu lassen, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ihr Softwarebestand legal ist. Die BSA garantiert: Vom Zeitpunkt der Registrierung an wird die BSA 30 Tage lang keinen Hinweis rechtlich verfolgen, der auf illegale Software in diesem Unternehmen hindeutet. Ausgenommen sind bereits laufende Gerichts- oder Strafverfahren und außergerichtliche Auseinandersetzungen aufgrund Benutzung unlizenzierter Software der BSA Mitgliedsfirmen. Auf Wunsch kann die BSA auch Kontakt zu verschiedenen Softwareherstellern und ihren Partnern herstellen, um die Details von Lizenzmodellen und -Anforderungen zu klären. (rw)

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