Schwanger oder nicht schwanger?

24.04.1998

Eine arbeitsrechtliche Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist dann unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Steht aber aufgrund einer ärztlichen Untersuchung definitiv fest, daß die Frau bei Zugang einer Kündigung noch nicht schwanger gewesen ist, dann ist die Kündigung nicht unzulässig (Aktenzeichen: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Az.: 5 Sa 152/96). (jlp)

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