Selbstfinanzierung: Der Königsweg für rentable Betriebe

24.08.2006
Die Selbstfinanzierung ist gerade für den mittelständischen Handel nicht nur eine alternative Finanzierungsquelle, sondern auch ein weiterer Weg zur Eigenkapitalbildung.

Man unterscheidet zwischen der offenen und der stillen Selbstfinanzierung. Die offene Selbstfinanzierung erfolgt durch Bilanzgewinne, die in die Eigenkapital- oder Rücklagekonten überführt werden. Die stille Selbstfinanzierung erfolgt durch Reserven, die dadurch entstehen, dass Wertsteigerungen in der Bilanz nicht ausgewiesen oder Risiken durch Rückstellungen überbewertet werden.

1. Offene Selbstfinanzierung

Die offene Selbstfinanzierung erfolgt durch bereits versteuerte Bilanzgewinne, die in die Eigenkapital- oder Rücklagekonten überführt werden und somit dem Unternehmen in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Der entsprechende Wert ist "offen" in der Bilanz ersichtlich.

Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen erhöhen einbehaltene Gewinne entsprechend das Kapitalkonto und werden in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Bei Kapitalgesellschaften werden thesaurierte Gewinne in dem Posten "Gewinnrücklagen" eingestellt.

2. Stille Selbstfinanzierung

Die stille Selbstfinanzierung kann durch Unterbewertung von Betriebsvermögen oder durch eine Überbewertung von Rückstellungen erfolgen. Diese Form ist von der Innenfinanzierung durch Abschreibungen und Rückstellungen insofern zu unterscheiden, als diese von einer "korrekten" Bewertung der Posten ausgehen. Die Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig und kann lediglich hypothetischen Charakter haben.

2.1 Stille Reserven im Firmenwagen

Ein Beispiel für stille Reserven: Ein Firmenwagen mit einem Anschaffungspreis von 40.000 Euro wird entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf vier Jahre abgeschrieben; das heißt, es entstehen durch Abschreibungen jährliche Kosten in Höhe von 10.000 Euro. Nach vier Jahren hat er noch einen Zeitwert, der z.B. mit 15.000 Euro deutlich über dem "Erinnerungswert" von einem Euro liegt. Diese 15.000 Euro sind nunmehr als stille Reserve in der Bilanz versteckt und werden erst aufgedeckt ("realisiert"), wenn der Wagen zum Zeitwert veräußert wird. Bis dahin unterbleibt die Versteuerung, die dem Unternehmen als zinsloses Darlehen zur Verfügung steht.

2.2 Stille Reserven in den Garantierückstellungen

Ein Beispiel für stille Reserven bzw. Rücklagen kann im Zusammenhang mit Rückstellungen für Garantieleistungen entstehen. Diese Größe wird allenthalben im Verhältnis zum Umsatz jährlich geschätzt. Nimmt ein Elektrofachgeschäft beispielsweise ein Risiko für Garantiereparaturen in Höhe von zwei Prozent des Umsatzes an und stellt dies jährlich in die Rückstellungen ein, entstehen Kosten in entsprechender Höhe. Treten jedoch nur Garantiefälle in Höhe von 0,5 Prozent des Umsatzes auf, wurden 1,5 Prozent zuviel angesetzt, die dann als stille Reserve über die entsprechende Dauer die Steuerlast zinsfrei stunden.

3. Vergleichsrechnung

Die offene Selbstfinanzierung durch Gewinnthesaurierung erfolgt nach der Belastung durch Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Die Mittel stehen dem Unternehmen jedoch umfänglich und vor allem endgültig zur Verfügung.Die stille Selbstfinanzierung erfolgt hingegen vor Ertragsteuern und wird somit durch diese zunächst nicht reduziert. Die Steuerlast ist jedoch lediglich aufgeschoben und nicht aufgehoben, da sie zum Zeitpunkt der Aufdeckung die Liquidität entsprechend belastet.

In der direkten Vergleichsrechnung ist daher das Finanzierungsvolumen bei der stillen Selbstfinanzierung um die ersparte Steuer höher. Während unter Berücksichtigung der Ertragssteuern in angenommener Höhe von rund 40 Prozent der Nettozufluss bei der Gewinnthesaurierung 60 Prozent beträgt, steht bei stiller Selbstfinanzierung der Vor-Steuer-Gewinn in voller Höhe zur Verfügung.

4. Bedeutung der Selbst- finanzierung für den Handel

Die Finanzierung durch Gewinnthesaurierung ist für rentable Unternehmen der Königsweg und zeugt von betriebswirtschaftlicher Potenz. Die Formen der stillen Selbstfinanzierung durch Steuerstundung sind durch die gesetzlichen Bewertungsvorschriften eher eng. Soweit im gesetzlichen Rahmen zulässig, bietet im Einzelhandel vor allem die Bewertung des Warenlagers Gestaltungsmöglichkeiten.

5. Fazit

Als Finanzierungsquelle ist die Selbstfinanzierung grundsätzlich positiv zu beurteilen. Gerade für den mittelständischen Einzelhandel gilt, dass jeder Weg zur Eigenkapitalbildung zu unterstützen ist. Und hier bietet die Selbstfinanzierung grundlegende Möglichkeiten. (mf)

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