Software muß Y2K-fähig sein

18.11.1999

Computersoftware, die in den letzten Jahren gekauft wurde, ist nicht immer Jahr-2000-fähig. Da dieses Problem erst in den letzten Monaten aufgekommen ist, haben die Kaufvertragspartner an solche "Problemfälle" oftmals gar nicht gedacht, geschweige denn hierzu etwas schriftlich vereinbart. Aber auch ohne eine solche ausdrückliche Absprache kann sich die Zusicherung auf die Jahr-2000-Fähigkeit ergeben, dies nämlich dann, wenn die gewöhnliche Nutzungsdauer der Software und/oder der Vertragszweck dafür sprechen, daß auch im Jahr 2000 diese Software noch genutzt werden soll. Liegen diese Voraussetzungen vor, dann muß der Softwarehersteller diesen Mangel beheben und sein Programm nachbessern (Landgericht Leipzig, Az.: 3 O 2479/99). (jlp)

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