Spam muss wie Spam aussehen

03.05.2001

Unverlangt verschickte Werbung per E-Mail soll, so die Bundesregierung, in Deutschland verboten bleiben, auch wenn die E-Commerce-Richtlinie der Europäischen Union das Spamming liberaler handhabt. Die EU-Richtlinie fordert, dass unverlangt zugesandte Werbe-E-Mails als solche klar erkennbar sind. Wer Werbung per E-Mail verschicken möchte, muss die Robinson-Liste beachten. Den dort eingetragenen Nutzern darf kein Spam zugesandt werden. Ein neuer Gesetzentwurf für das EGG (Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz) soll die EU-Richtlinie für den E-Commerce in deutsches Recht umsetzen. Hellhörig macht Spam-Opfer besonders der letzte Satz: "Die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bleiben unberührt." Dieses wurde schon häufig bei Gerichtsurteilen zum Spamming bemüht. (bv)

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