Sperrmüllgebühren

09.07.2000

Es ist nicht zu beanstanden, wenn für die Abholung von Sperrmüll keine gesonderte Gebühr erhoben wird und die hierfür entstehenden Kosten bei der Kalkulation der Gebühren für die Restabfallentsorgung berücksichtigt werden, während bei der freiwilligen Anlieferung von Sperrmüll eine Gebühr zu entrichten ist (Verwaltungsgericht Braunschweig, Az.: 8 A 8292/98). (jlp)

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