Spieß umgedreht: Amerikanische Plattenfirma wegen Kopierschutz verklagt

11.09.2001
In kaum einem anderen Land wird soviel geklagt wie in Amerika - zumal es dort auch ausgesprochen einträglich ist. 3,7 Millionen Dollar verlangte beispielsweise eine 61-Jährige von Viagra-Hersteller Pfizer, weil ihr 70-jähriger Mann sich zum Ausleben seiner neu entdeckten Triebe von ihr hat sche lassen. Im Bundesstaat Oklahoma ist es sogar bei Strafe verboten, in den Hamburger eines Anderen zu beißen oder dessen Hund Grimassen zu schne. Groß im Klagen sind auch amerikanische Medienunternehmen. Meist ziehen sie gegen Urheberrechtsverstöße zu Felde. Doch dass man den Spieß auch umdrehen kann, das zeigt der Fall einer Kalifornierin. Die hat nämlich die Plattenfirma Fahrenheit verklagt, weil sie ihre gekaufte Audio-CD aufgrund eines Kopierschutzes nicht am Computer hören konnte und nach Einlegen der Scheibe stattdessen aufgefordert wurde, sich das betreffende Musikstück aus dem Internet herunterzuladen. Das ging der Klägerin Karen DeLise aber zu sehr gegen die eigene Intimssphäre, zumal sie nicht einsah, für den Download auch noch die Internetkosten zu tragen. Ebenfalls auf der Anklagebank ist der Kopierschutzhersteller Sunn Comm. Die Anwältin der vermeintlich geprellten Kundin will gegen be Unternehmen ein Unterlassungsurteil erwirken. Sie begründet ihre Klage damit, dass auf den Kopierschutz, der das Abspielen am PC und Umwandeln in MP3-Format unmöglich macht, nicht eindeutig hingewiesen wurde. Fahrenheit kontert jedoch, dass der Text auf der CD-Hülle des strittigen Albums "Charley Pr: A Tribute to Jim Reeves" klar genug sei. Demnach sei die Audio-CD durch "Sunn Comm MediaClo Ver 1.0" geschützt und nur auf Standard-CD-Playern, nicht aber auf DVD-Playern abspielbar. Lizensierte Kopien aller Musikstücke stünden im Internet zum Download bereit. Man darf gespannt sein, wie der Prozess ausgeht. (kh)

In kaum einem anderen Land wird soviel geklagt wie in Amerika - zumal es dort auch ausgesprochen einträglich ist. 3,7 Millionen Dollar verlangte beispielsweise eine 61-Jährige von Viagra-Hersteller Pfizer, weil ihr 70-jähriger Mann sich zum Ausleben seiner neu entdeckten Triebe von ihr hat sche lassen. Im Bundesstaat Oklahoma ist es sogar bei Strafe verboten, in den Hamburger eines Anderen zu beißen oder dessen Hund Grimassen zu schne. Groß im Klagen sind auch amerikanische Medienunternehmen. Meist ziehen sie gegen Urheberrechtsverstöße zu Felde. Doch dass man den Spieß auch umdrehen kann, das zeigt der Fall einer Kalifornierin. Die hat nämlich die Plattenfirma Fahrenheit verklagt, weil sie ihre gekaufte Audio-CD aufgrund eines Kopierschutzes nicht am Computer hören konnte und nach Einlegen der Scheibe stattdessen aufgefordert wurde, sich das betreffende Musikstück aus dem Internet herunterzuladen. Das ging der Klägerin Karen DeLise aber zu sehr gegen die eigene Intimssphäre, zumal sie nicht einsah, für den Download auch noch die Internetkosten zu tragen. Ebenfalls auf der Anklagebank ist der Kopierschutzhersteller Sunn Comm. Die Anwältin der vermeintlich geprellten Kundin will gegen be Unternehmen ein Unterlassungsurteil erwirken. Sie begründet ihre Klage damit, dass auf den Kopierschutz, der das Abspielen am PC und Umwandeln in MP3-Format unmöglich macht, nicht eindeutig hingewiesen wurde. Fahrenheit kontert jedoch, dass der Text auf der CD-Hülle des strittigen Albums "Charley Pr: A Tribute to Jim Reeves" klar genug sei. Demnach sei die Audio-CD durch "Sunn Comm MediaClo Ver 1.0" geschützt und nur auf Standard-CD-Playern, nicht aber auf DVD-Playern abspielbar. Lizensierte Kopien aller Musikstücke stünden im Internet zum Download bereit. Man darf gespannt sein, wie der Prozess ausgeht. (kh)

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