Digitalisierung der Verwaltung

Startschuss für "Digitalcheck" als Teil aller neuen Gesetzesvorhaben

28.03.2023
Alle Gesetzentwürfe der Bundesregierung werden vom 1. April 2023 an einem sogenannten Digitalcheck unterzogen, dessen Ergebnisse öffentlich einsehbar sind.

Dabei geht es darum zu schauen, ob bei dem jeweiligen Vorhaben eine digitale Umsetzung mitgedacht wurde und ob die damit verbundenen Prozesse für Verwaltungsmitarbeiter, Bürger und Unternehmen einfach zu bewältigen sind. "Die Digitalisierung ist einer der größten Hebel für den Bürokratieabbau - Voraussetzung ist natürlich, dass man den Hebel in die richtige Richtung umlegt", sagte Malte Spitz, Mitglied des Nationalen Normenkontrollrats, der Deutschen Presse-Agentur.

Der Normenkontrollrat ist für den "Digitalcheck" verantwortlich. Das unabhängige Gremium prüft zwar bereits seit Januar alle Gesetzentwürfe, Verordnungen und Formulierungshilfen, die in den Bundesministerien erarbeitet werden, auf ihre Digitaltauglichkeit. Um den Ministerien Gelegenheit zu geben, sich darauf einzustellen, wurden die Ergebnisse jedoch bisher nur intern weitergegeben. Künftig sollen sie dann Teil des Gesetzentwurfs sein.

Der Nationale Normenkontrollrat beklagt zu viele Verantwortliche und zu komplexe Umsetzungsstrategien bei der Digitalisierung und Automatisierung der Verwaltung.
Der Nationale Normenkontrollrat beklagt zu viele Verantwortliche und zu komplexe Umsetzungsstrategien bei der Digitalisierung und Automatisierung der Verwaltung.
Foto: Nationaler Normenkontrollrat

Eine Verpflichtung der Bundesregierung, die Empfehlungen des Gremiums umzusetzen, besteht zwar nicht. Ministerien, die sich beratungsresistent zeigen, müssen allerdings damit rechnen, dass die Abgeordneten des Bundestags sowie der Bundesrat die Hinweise des Rates nutzen, um Änderungen am jeweiligen Entwurf einzufordern.

Bestandteil des "Digitalchecks" ist ein Fragenkatalog, der in dem Ministerium ausgefüllt werden muss, das die Hauptverantwortung für eine neue Regelung trägt. Da wird dann beispielsweise abgefragt, ob durch das Vorhaben eine Anpassung einer IT-Lösung erforderlich wird oder auf welchem Wege Daten, die neu erhoben werden sollen, gespeichert und gegebenenfalls weitergeleitet werden. (dpa/rw)

Zur Startseite