Stelle nicht angetreten: Schadenersatz

09.01.2003

Wer nach Abschluss des Arbeitsvertrages die neue Stelle nicht antritt, riskiert eine Vertragsstrafe. Damit wurde ein Arbeitnehmer zu einem hälftigen Arbeitslohn als Vertragsstrafe an den Arbeitgeber verurteilt, weil er nicht zum vereinbarten Arbeitsantritt erschien (Arbeitsgericht Frankfurt, Az.: 18 Ca 3114/02). (jlp)

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