Steuerreform

29.07.1999

Der Appell von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn, ausgemusterte Firmen-PCs an Schulen zu verschenken, mag zwar gut gemeint sein. Folgen jedoch Firmen tatsächlich dem Aufruf der Politikerin, dann hält das rot-grüne Steuerentlastungsgesetz (Paragraph 3 Absatz 1b Nummer 3 Umsatzsteuergesetz) eine kleine Überraschung bereit.Denn wer gebrauchte PCs, Büroequipment oder Firmenfahrzeuge an Schulen, Vereine oder Mitarbeiter veräußert, muß dafür seit April Umsatzsteuer berappen. Nach der neuen Rechtssprechung ist der Grund der Schenkung unwesentlich. Wollen Firmen beispielsweise PCs verschenken, müssen sie den aktuellen Wiederbeschaffungswert ermitteln und die gesetzlich vorgeschriebenen 16 Prozent Umsatzsteuer an den Fiskus abführen.

Apropos Schulen: Rudolf Gallist, Geschäftsführer der Microsoft Deutschland GmbH, forderte vor kurzem, daß der Nachwuchs an den Schulen Zugang zu modernster Technologie hat: "Man sollte Kinder nicht mit dem abspeisen, was woanders ausgemustert wird", so der Microsoft-Chef. (god)

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