Steuerticker: Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

23.08.2007
Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg informiert

Neue Lohnsteuerpauschalisierung
Seit 2007 besteht die Möglichkeit, die Einkommenssteuer einheitlich für alle innerhalb eines Jahres gewährten Zuwendungen und Geschenke, die nicht in Geld bestehen, mit einem Pauschalsteuersatz von 30 Prozent zu erheben. Ungeklärt war bisher die Sozialversicherungspflicht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Sozialversicherungspflicht bejaht.

Parken am Arbeitsplatz
Mit der Einführung des Werktorprinzips ab 2007 führte die Parkplatzgestellung zu einem geldwerten Vorteil, so die Auffassung in der Literatur und die Entscheidung des FG Köln in 2006. Die OFD Münster verweist darauf, dass das Urteil des FG Köln in 2006. Die OFG Münster verweist darauf, dass das Urteil des FG Köln über den Einzelfall hinaus nicht angewendet wird. Es liegt kein geldwerter Vorteil vor, der Erlass aus dem Jahre 1980 ist weiterhin anzuwenden.

Überlassung einer Jahresnetzkarte an Arbeitnehmer
Die Überlassung führt - so der Bundesfinanzhof - zum sofortigen Zufluss von Arbeitslohn, wenn dem Arbeitnehmer ein uneingeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt wird. Die monatliche Freigrenze für so genannte Aufmerksamkeiten kann nicht angewendet werden.

Gesetzliche Unfallversicherung
Die Rentenversicherung prüft zukünftig nicht nur die abgeführten Sozialversicherungsbeiträge eines Arbeitgebers, sondern auch die Beiträge zur Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaft.

Realsplitting: Optionales Anteilverfahren für die Lohnsteuer bei Ehegatten
Ab 2009 soll auf Antrag die Lohnsteuer bei Ehegatten nach dem Verhältnis der Bruttolohnverhältnisse berechnet werden. Dies bedeutet einen Vorteil für die Steuerklassenkombination III und V. (mf)

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