Steuertipp der Woche: Krankheitskosten absetzen

04.10.2006
Krankheitskosten sind als außergewöhnliche Belastungen teilweise absetzbar.

Krankenhaus, Zahnarzt und Apotheke: Heute wird man fast überall zur Kasse gebeten. Ein kleiner Trost: Diese Ausgaben können Sie gegebenenfalls als "außergewöhnliche Belastungen" von der Steuer absetzen. Allerdings erst nach Abzug eines "zumutbaren Eigenanteils". Dieser hängt vom Familienstand und vom Gesamtbetrag der jährlichen Einkünfte ab.

Rechnet man alle Ausgaben im Rahmen "außergewöhnlicher Belastungen" zusammen, wird die Zumutbarkeitsgrenze oft sehr schnell überschritten, und es können Steuern gespart werden. Eingetragen werden die "außergewöhnlichen Belastungen" auf der Seite 4 des Mantelbogens der Steuererklärung.

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