Steuertipp der Woche: Renovierungsmaßnahmen absetzen!

31.01.2006
Seit Anfang 2006 sind Handwerkerleistungen absetzbar.

Seit Anfang 2006 sind Handwerkerleistungen, unabhängig davon, ob es sich um Renovierungsarbeiten oder Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt, als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigungsfähig - allerdings nur die Arbeitsleistung, nicht die Materialkosten. Bedingung ist eine Bezahlung der Rechnung durch Banküberweisung. Die Steuerminderung beträgt 20 Prozent und maximal. 600 Euro. (mf)

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