Seit Anfang 2006 sind Handwerkerleistungen, unabhängig davon, ob es sich um Renovierungsarbeiten oder Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt, als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigungsfähig - allerdings nur die Arbeitsleistung, nicht die Materialkosten. Bedingung ist eine Bezahlung der Rechnung durch Banküberweisung. Die Steuerminderung beträgt 20 Prozent und maximal. 600 Euro. (mf)
31.01.2006
Seit Anfang 2006 sind Handwerkerleistungen absetzbar.