Steuertipp: Verpflegungspauschale bei doppelter Haushaltsführung

15.09.2006
In den ersten drei Monaten nach dem Umzug dürfen 24 Euro für Verpflegung abgezogen werden.

Arbeitnehmer dürfen nach Information von ARAG Experten grundsätzlich bei doppelter Haushaltsführung für die ersten drei Monate nach Umzug täglich 24 Euro pauschal für Verpflegung als Werbekosten von der Steuer abziehen - ohne dafür Kostennachweise zu erbringen. In einem konkreten Fall kürzten sture Finanzbeamte einem Mann diese Pauschale mit dem Hinweis, er würde so wenig verdienen, dass er gar nicht so viel Geld für Verpflegung ausgeben könne. Doch das sahen die Richter anders. Zusätzlich konnte er noch 30 Cent pro gefahrenem Entfernungskilometer und nachgewiesene Unterkunfts- und Umzugskosten steuerlich geltend machen (Bundesfinanzhof, AZ: VI R 44/03). (mf)

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