Stock Options

22.04.1999

Ein Optionsrecht räumt seinem Inhaber die Möglichkeit ein, innerhalb einer bestimmten Zeit die vom Arbeitgeber festgelegte Zahl von Aktien zu einem festen Preis erwerben zu können. Es besteht jedoch kein Abnahmezwang für den Mitarbeiter. Nimmt er das Angebot nicht in Anspruch, so verfällt das Optionsrecht ohne weitere Konsequenzen.Dr. Christoph von Einem aus der Münchner Niederlassung der Anwalts-, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei Haarmann, Hemmelrath & Partner entwickelte ein steueroptimiertes Modell zur Wahrnehmung der Aktienoption. Dies sieht eine Besteuerung bereits zum Zeitpunkt der Optionseinräumung vor und nicht - wie nach deutschen Steuergesetzen bisher maßgeblich - bei Ausübung der Option.

Grundvoraussetzung zur Inanspruchnahme dieser für die Mitarbeiter günstigeren steuerlichen Variante ist die Zustimmung der Finanzbehörden. Eines der ersten Unternehmen in Deutschland, das von diesen neuen Möglichkeiten profitieren konnte, war die Ixos AG, die ihren Mitarbeitern zum Börsengang 1997 ein solches Modell anbot. (uk)

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