Surftipp der Woche: Infos zu Minijobs für Arbeitgeber

26.06.2006
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 wurde auch eine Erhöhung der Pauschalabgaben für Mini-Jobs beschlossen. Eine neue Broschüre gibt Tipps, wie man der Mehrbelastung als Arbeitgeber entgehen kann.

Am 16. Juni hat der Bundesrat dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 zugestimmt. Damit erhöht der Gesetzgeber auch die Pauschalabgabe für die Minijobber von 25 auf 30 Prozent; und zwar steigt die Abgabe um drei Prozent in der Rentenversicherung und um zwei Prozent in der Krankenversicherung. Insgesamt kostet den Arbeitgeber sein Minijobber so jeden Monat 520 Euro (400 Euro Arbeitsentgelt plus 120 Euro Pauschalbeträge und Steuern) statt bisher 500 Euro. Das ergibt eine effektive Mehrbelastung bezogen auf die Pauschalabgaben von 20 Prozent oder aber auf die monatlichen Gesamtkosten für diesen Arbeitnehmer von immerhin 4 Prozent.

Wie Chefs diesen Abgaben durchaus entgehen können und was es aber an erheblichen juristischen Fallstricken bei der Umstellung des Minijob-Arbeitsverhältnisses geben kann, lesen Arbeitgeber in einer detaillierten Infobroschüre von Haufe.

Wie Chefs etwa ihre Minijobber in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse wechseln lassen und so die Abgaben senken. Oder ob es sich lohnt, die Mitarbeiter als "kurzfristig Beschäftigte" einzustellen. Diese Jobs sind unter bestimmten Voraussetzungen absolut beitragsfrei zur Sozialversicherung.

Außerdem bietet das Heft jede Menge Tipps zu Gestaltungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen, Rechenbeispiele zur Abwälzung der Lohnsteuer, Rechenformeln für die Gleitzone und Hinweise zu Ausnahmeregeln, die etwa bei Rentnern und Altersteilzeitbeschäftigten zutreffen.

Unter www.haufe.de/minijob steht die Broschüre zum kostenlosen Download bereit. (mf)

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