Telekom: keine Dialer-Forderungen ohne Nachweis

27.03.2003

Die Deutsche Telekom AG hat eine Schlappe im Rechtsstreit gegen einen Dialer-Geschädigten erlitten. Nach einem Urteil des Kieler Landgerichts muss die Telekom nachweisen, dass der Kunde die Verbindungen bewusst in Anspruch genommen hat, bevor sie die Gebühren einfordern kann, die sich im verhandelten Fall auf 12.911 Euro beliefen. (gn)

www.dialerschutz.de

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