Großhandelspauschale ab Februar 2001 Pflicht

Telekom muss Flatrate anbieten

17.11.2000
Im Streit zwischen Online-Anbietern und der Deutschen Telekom hat die Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post jetzt eine Entscheidung getroffen: Die Telekom muss ihren Wettbewerbern ab Februar 2001 eine Großhandelspauschale anbieten. Bisher hatte die Telekom die Nutzung ihres Netzes nach Zeittarif berechnet.

Im Streit zwischen Online-Anbietern und der Deutschen Telekom hat die Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post jetzt eine Entscheidung getroffen: Die Telekom muss ihren Wettbewerbern ab Februar 2001 eine Großhandelspauschale anbieten. Bisher hatte die Telekom die Nutzung ihres Netzes nach Zeittarif - 1,5 Pfennig pro Minute - berechnet. Dagegen hatten sich die 16 Beschwerdeführer, unter anderem AOL, gewehrt: So sei es ihnen unmöglich, ihren Endkunden attraktive Pauschaltarife anzubieten.

Außerdem warfen sie der Telekom eine Bevorzugung ihrer Tochterfirma T-Online vor - die arbeitet bereits mit einer Flatrate in Höhe von 80 Mark monatlich. Erfreulich an der Entscheidung ist, dass die Flatrate-Internettarife ab nächstem Jahr für Anbieter vernünftig kalkulierbar sein werden, Verbraucher zwischen Anbietern wählen könnnen und dabei die Sicherheit haben dürften, dass die Anbieter nicht wieder - wie bisher - nach wenigen Monaten pleite sind.(st)

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