Telekom muss Telefonauskunft weitere Millionensumme erstatten

27.06.2007
DÜSSELDORF (Dow Jones)--Wegen überhöhter Preise für die Bereitstellung von Telefonnummern muss die Deutsche Telekom AG der Auskunft telegate nach deren Angaben einen weiteren Millionenbetrag erstatten. Das habe das Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch entschieden. In einem dritten und letzten Teilverfahren sei die Telekom in zweiter Instanz zur Rückzahlung von 30,5 Mio EUR verurteilt worden. Hinzu kämen Prozesszinsen seit Klageerhebung Ende 2004. Gegen den Beschluss sei Revision möglich. (Aktenzeichen VI-2 U 9/05 [Kart])

DÜSSELDORF (Dow Jones)--Wegen überhöhter Preise für die Bereitstellung von Telefonnummern muss die Deutsche Telekom AG der Auskunft telegate nach deren Angaben einen weiteren Millionenbetrag erstatten. Das habe das Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch entschieden. In einem dritten und letzten Teilverfahren sei die Telekom in zweiter Instanz zur Rückzahlung von 30,5 Mio EUR verurteilt worden. Hinzu kämen Prozesszinsen seit Klageerhebung Ende 2004. Gegen den Beschluss sei Revision möglich. (Aktenzeichen VI-2 U 9/05 [Kart])

Insgesamt habe telegate nun 86,8 Mio EUR zuzüglich Zinsen und damit in Summe rund 100 Mio EUR zugesprochen bekommen, so das Münchener Unternehmen weiter. Dies sei die bisher höchste Summe, die ein deutsches Gericht gegen die Deutsche Telekom und in der Branche verhängt habe. Der Bonner Konzern erklärte auf Anfrage, er kenne das Urteil noch nicht, werde aber alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen.

Neben den Rückforderungsklagen ist noch eine Schadenersatzklage gegen den Ex-Monopolisten anhängig. Sie soll am 20. Juli in erster Instanz beim Landgericht Köln weiterverhandelt werden. Hier macht telegate Forderungen von rund 86 Mio EUR geltend. Wegen der überhöhten Datenkosten ist dem Unternehmen nach eigener Ansicht insbesondere in den Anfangsjahren der Marktöffnung in Deutschland ein Wettbewerbsnachteil entstanden.

Der Telekom waren in jener Zeit dreistellige Millionenbeträge im Jahr für die Bereitstellung der Kundenrufnummern zugeflossen. Das Streitthema beschäftigte in der Vergangenheit auch den Europäischen Gerichtshof und das Bundeskartellamt. Schließlich entschied 2005 die Bundesnetzagentur, dass die Telekom den Auskunftsdienstleistern in Deutschland nur noch 770.000 EUR jährlich für die Lieferung der Daten in Rechnung stellen darf.

Webseiten: http://www.telekom3.de

http://www.telegate.de

- Von Stefan Paul Mechnig, Dow Jones Newswires, ++ 49 (0) 211 - 13 87 213,

TMT.de@dowjones.com

DJG/stm/brb

Copyright (c) 2007 Dow Jones & Company, Inc.

Zur Startseite