Telekom: Regulierungsbehörde droht mit neuem T-DSL-Verfahren

21.11.2001
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post prüft nach Aussagen ihres Präsidenten, Matthias Kurth, derzeit die Wiederaufnahme des T-DSL-Verfahrens gegen die Deutschen Telekom. Grund sei eine Verzögerungstaktik der Telekom bei der Bereitstellung von Vorleistungen für ihre Konkurrenten. Im März hatte die oberste Aufsichtsinstanz über den deutschen Telekom-Markt den T-DSL-Tarif unter der Auflage genehmigt, dass der Ex-Monopolist seinen Konkurrenten bei den Vorprodukten entsprechende Angebote macht. Diese sollten die Anbieter in die Lage versetzen, selbst wettbewerbsfähige DSL-Produkte zu vermarkten. Dabei geht es unter anderem um das so genannte Line Sharing, das heißt die Aufteilung der Telefonleitung in einen schnellen Daten- und einen Sprachkanal.Obwohl das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster inzwischen in mehreren Sofortvollzugsentscheidungen die Verpflichtung der Deutschen Telekom zur Bereitstellung von Vorprodukten im Bereich des Line Sharing und des Resale bekräftigt haben, seinen bis heute noch keine Lieferbeziehungen ausgehandelt worden, so Kurth. Die inzwischen vorliegenden Angebote würden höchstwahrscheinlich weitere zeitraubende Verfahren erfordern, weil Preise und Konditionen von den Vertragspartnern als unzumutbar gekennzeichnet werden. Auch bei Mietleitungen gebe es nach wie vor einen nicht hinnehmbaren Rückstand von etwa 9.000 unerledigten Aufträgen durch die AG. „In dieser Situation wäre es das Beste, die Deutsche Telekom würde umgehend selbst signifikante Anpassungen ihrer DSL-Strategie vornehmen. Dazu habe ich das Unternehmen ausdrücklich aufgefordert", so Matthias Kurth. „Sollte sich in Kürze das Wettbewerbsszenario durch eigenes Handeln der DT AG nicht deutlich verbessern, wird uns ein erneutes Tätigwerden nicht erspart bleiben." Dem Unternehmen wurde eine Frist bis Anfang Dezember gesetzt.(mf)

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post prüft nach Aussagen ihres Präsidenten, Matthias Kurth, derzeit die Wiederaufnahme des T-DSL-Verfahrens gegen die Deutschen Telekom. Grund sei eine Verzögerungstaktik der Telekom bei der Bereitstellung von Vorleistungen für ihre Konkurrenten. Im März hatte die oberste Aufsichtsinstanz über den deutschen Telekom-Markt den T-DSL-Tarif unter der Auflage genehmigt, dass der Ex-Monopolist seinen Konkurrenten bei den Vorprodukten entsprechende Angebote macht. Diese sollten die Anbieter in die Lage versetzen, selbst wettbewerbsfähige DSL-Produkte zu vermarkten. Dabei geht es unter anderem um das so genannte Line Sharing, das heißt die Aufteilung der Telefonleitung in einen schnellen Daten- und einen Sprachkanal.Obwohl das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster inzwischen in mehreren Sofortvollzugsentscheidungen die Verpflichtung der Deutschen Telekom zur Bereitstellung von Vorprodukten im Bereich des Line Sharing und des Resale bekräftigt haben, seinen bis heute noch keine Lieferbeziehungen ausgehandelt worden, so Kurth. Die inzwischen vorliegenden Angebote würden höchstwahrscheinlich weitere zeitraubende Verfahren erfordern, weil Preise und Konditionen von den Vertragspartnern als unzumutbar gekennzeichnet werden. Auch bei Mietleitungen gebe es nach wie vor einen nicht hinnehmbaren Rückstand von etwa 9.000 unerledigten Aufträgen durch die AG. „In dieser Situation wäre es das Beste, die Deutsche Telekom würde umgehend selbst signifikante Anpassungen ihrer DSL-Strategie vornehmen. Dazu habe ich das Unternehmen ausdrücklich aufgefordert", so Matthias Kurth. „Sollte sich in Kürze das Wettbewerbsszenario durch eigenes Handeln der DT AG nicht deutlich verbessern, wird uns ein erneutes Tätigwerden nicht erspart bleiben." Dem Unternehmen wurde eine Frist bis Anfang Dezember gesetzt.(mf)

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