Teurer Polizeieinsatz

03.11.1999

Wird bei einer privaten Einbruchwarnanlage ein Fehlalarm ausgelöst und dieser automatisch an die Polizei weitergeleitet, muß der Betreiber dieser Alarmeinrichtung den Polizeieinsatz bezahlen. Der Betreiber ist für den ordnungsgemäßen Zustand seiner Anlage verantwortlich. Die Klage eines Geschäftsmannes gegen die Forderung, für den Fehlalarm 170 Mark zu bezahlen, hatte damit keinen Erfolg (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 18 K 2188/98). (jlp)

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