Treueprämien sind nicht uneingeschränkt zulässig

11.09.2002
Auch nach der Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung sind Treueprämien im Rahmen eines Abonnements nicht uneingeschränkt zulässig.

Auch nach der Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung sind Treueprämien im Rahmen eines Abonnements nicht uneingeschränkt zulässig.

Solche Treueprämien können dann gegen das Gesetz zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (UWG) verstoßen, wenn hiervon eine übertriebene Anlockung ausgeht und die Treueprämie mit einer zeitlichen Befristung versehen ist, die den Durchschnittskunden zu einer überdurchschnittlich häufigen Inanspruchnahme einer bestimmten Leistung zwingt, weil er nur dann die begehrte Treueprämie erhalten kann (Oberlandesgericht Jena, Az.: 2 U 362/01) (jlp)

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