TüV-Stempel für Internetseiten in NRW

22.08.2000
Wer künftig das Zeichen "VZ OK" im Internet entdeckt, kann sicher sein, dass es sich bei dem Anbieter der E-Commerce-Site um ein seriöses Unternehmen handelt. Denn um auf der Homepage mit diesem Zertifikat werben zu können, müssen Onlineshops den "TüV Online Check" der RWTüV Anlagentechnik GmbH in Essen absolvieren. Der Kriterienkatalog wurde von der Verbraucher-Zentrale NRW entwickelt. Getestet wird zum Beispiel, ob die Online-Shops gesetzliche Vorgaben im Bereich Jugendschutz und Fernabsatz einhalten oder bei Datenschutz, Datensicherheit und Kundeninformation vorbildlich und verbraucherfreundlich agieren. Bei dem Test, dem man sich nur freiwillig und gegen Gebühr unterziehen kann, wird allerdings nicht den Selbstauskünften der Anbieter vertraut. Die Onlineshops werden unter anderem mit Blick auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, das Fernabsatzgesetz und sonstige Vorschriften aus dem Verbraucherschutz vollständig untersucht, die Informationstechnologie und die Vorkehrungen im Bereich der Datensicherheit, Bestellverfahren und -modalitäten mit Testbestellungen überprüft, Service und Reklamationsbearbeitung sowie die Kompetenz der Mitarbeiter anhand von Einarbeitungs- und Ausbildungsnachweisen sowie die Einhaltung der Datenschutzgesetze und die Datenschutzpolitik des Anbieters kontrolliert. (mf)

Wer künftig das Zeichen "VZ OK" im Internet entdeckt, kann sicher sein, dass es sich bei dem Anbieter der E-Commerce-Site um ein seriöses Unternehmen handelt. Denn um auf der Homepage mit diesem Zertifikat werben zu können, müssen Onlineshops den "TüV Online Check" der RWTüV Anlagentechnik GmbH in Essen absolvieren. Der Kriterienkatalog wurde von der Verbraucher-Zentrale NRW entwickelt. Getestet wird zum Beispiel, ob die Online-Shops gesetzliche Vorgaben im Bereich Jugendschutz und Fernabsatz einhalten oder bei Datenschutz, Datensicherheit und Kundeninformation vorbildlich und verbraucherfreundlich agieren. Bei dem Test, dem man sich nur freiwillig und gegen Gebühr unterziehen kann, wird allerdings nicht den Selbstauskünften der Anbieter vertraut. Die Onlineshops werden unter anderem mit Blick auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, das Fernabsatzgesetz und sonstige Vorschriften aus dem Verbraucherschutz vollständig untersucht, die Informationstechnologie und die Vorkehrungen im Bereich der Datensicherheit, Bestellverfahren und -modalitäten mit Testbestellungen überprüft, Service und Reklamationsbearbeitung sowie die Kompetenz der Mitarbeiter anhand von Einarbeitungs- und Ausbildungsnachweisen sowie die Einhaltung der Datenschutzgesetze und die Datenschutzpolitik des Anbieters kontrolliert. (mf)

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