Übernahmeängste: Samsung strengt Verfassungklage an

01.07.2005
Ein neues koreanisches Gesetz beschneidet die Stimmrechte der Finanzsparten von Chaeobol (Firmenkonglomeraten). Dagegen Koreas Nummer ein, die Samsung Group, nun Verfassungsklage anstrengen.

Ein neues koreanisches Gesetz beschneidet die Stimmrechte der Finanzsparten von Chaeobol (Mischkonzernen oder Firmenkonglomeraten). Dagegen will die Samsung Group nun Verfassungsklage anstrengen.

Es geht um Samsung Electronics, dem wichtigsten Aushängeschild der Samsung Group, mit Abstand der größte Chaebol Südkoreas. Und der will nun vors Verfassungsgericht ziehen, weil er befürchtet, dass Samsung Electronics durch das am 1. April 2005 in Kraft getretene "Chaebol-Gesetz" zum Spielball einer feindlichen Übernahme werden könnte.

Samsung Electronics ist zu 54,13 Prozent in ausländischer Hand, 13,81 Prozent gehören drei konzerneigenen Finanzarmen, 3,91 Prozent Group-Chairman Lee Kun-hee und seiner Familie, 28,15 Prozent sind im Streubesitz oder Überkreuzbeteiligungen anderer Unternehmen.

Die drei Finanzsparten, deren Stimmrechte durch das Chaebol-Gesetz beschnitten wurden, sind Südkoreas größte Lebens- und Nicht-Lebens-Versicherungsunternehmen, Samsung Life Insurance und Samsung Fire & Marine Insurance sowie dem Konzern-Handelsarm Samsung Corp. Samsung Life Insurance hält 7,99 Prozent der Anteile von Samsung Electronics, Samsung Corp. 4,43 Prozent der Aktienanteile.

Das so genannte Chaebol-Gesetz sieht vor, dass die Stimmrechte von konzerneigenen Banken und Versicherungen beschnitten werden, wenn ihre Beteiligungen zusammen einen bestimmten Prozentsatz übersteigen. 2005 sind 30 Prozent erlaubt, 2006 sollen es 25 Prozent sein, 2008 nur noch 15 Prozent. Ziel des Gesetzes war zu verhindern, dass Chaebol ihr Wachstum aus ihren konzerneigenen Finanzinstituten oder Versicherungsunternehmen schöpfen und somit die Einzahler schädigen könnten. (kh)

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