Überstunden sind Pflicht

15.06.2000

Lehnt der Arbeitnehmer zulässig angeordnete Überstunden ab, so kann - jedenfalls nach erfolgter einschlägiger Abmahnung - eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn dringende betriebliche Interessen für eine solche Anordnung vorliegen (Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 13 Sa 1380/98). (jlp)

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