"& Co. GmbH" ist zulässig

29.04.2004

Ein Firmenname mit dem Zusatz "& Co. GmbH" darf verwendet werden, so das Urteil des Landgerichts Bremen. Der Name einer GmbH darf nicht irreführend sein und geschäftliche Verhältnisse unklar widerspiegeln. Zwar sei der Firmenbestandteil "& Co." täuschungsgeeignet, aber ein verständiger Teilnehmer am Rechtsverkehr würde diesen Namen so verstehen, dass zur GmbH mehr als ein Gesellschafter gehöre. Es bestehe auch keine Verwechslungsgefahr mit der "GmbH & Co. KG". Das Registergericht dürfe die Eintragung nicht wegen Irreführung ablehnen. (Az. 13 T 12/03)

Bärbel Zöger

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