Urheberrechtsabgabe: Alles halb so schlimm

06.07.2004
Basierend auf einen Interview mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in der Süddeutschen Zeitung vom Montag dem 5. Juli mit dem Titel "Regierung will Raubkopien Riegel vorschieben" meldeten fast alle Onlinemagazine, dass die Regierung neue Abgaben auf PCs und Drucker plane.

Basierend auf einen Interview mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in der Süddeutschen Zeitung vom Montag dem 5. Juli mit dem Titel "Regierung will Raubkopien Riegel vorschieben" meldeten fast alle Onlinemagazine, dass die Regierung neue Abgaben auf PCs und Drucker plane.

In einer eilig herausgegebenen Pressemitteilung dementierte das Bundesministerium der Justiz sofort: Es sei keine Einführung einer neuen Abgabe geplant.

Das Ministerium stellt fest: "Richtig ist, dass es schon seit vielen Jahren im Urheberrecht eine Regelung gibt, nach der auf Geräte, die zum Kopieren bestimmt sind, eine Vergütung für die Urheber erhoben wird, deren geistiges Eigentum kopiert wird. Das gilt zum Beispiel für Fotokopierer, Scanner und CD-Brenner. Für CD-Brenner wird zum Beispiel schon jetzt eine Vergütung von 6 Euro erhoben. Da ständig neue Geräte auf den Markt kommen, mit denen man auch kopieren kann, gibt es seit mehreren Jahren Streit, ob bestimmte Geräte unter die Vergütungspflicht fallen oder nicht. Das gilt insbesondere für den Drucker und für den PC. Die Verwertungsgesellschaften als Treuhänder der Urheber verlangen auch für diese Geräte Vergütungen, weil mit ihnen auch kopiert wird."

Hersteller lehnen dagegen die Forderungen ab, da viele Geräte nie zum Kopieren eingesetzt werden, wie bespielsweise PCs und Drucker in Unternehmen. Der Industrie sind Abgaben von 12 Euro für den PC einfach zu hoch. Und da nach dem Gießkannenprinzip verfahren wird, soll jeder der einen PC kauft, diese Summe entrichten. Hersteller und Verwertungsgesellschaften streiten inzwischen vor Gericht.

Außerdem müsste es für die Höhe der Abgabe eine Begrenzung geben, so die Hersteller. Denn es kann nicht sein, dass für ein 50 Euro-Gerät eine Abgabe von fünf Euro fällig werden würde. Das würde nämlich Wettbewerbsnachteile für den deutschen Handel bedeuten, da die Kunden dann lieber im Ausland ihr Equipment bestellen würden. Dank dem Internet ist der nächste Händler nämlich nur einen Mausklick weit entfernt. (jh)

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